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Elli Budgetassistenz

FAQ

Fragen zum Persönlichen Budget

Hier stehen die Fragen, die wir am häufigsten hören. Die Antworten sind allgemein. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im persönlichen Gespräch.

Was ist das Persönliche Budget?

Beim Persönlichen Budget bekommen Sie Geld statt einer Sachleistung und organisieren die bewilligten Leistungen damit selbst. Bei einer Sachleistung erbringt ein Dienst die Leistung direkt für Sie. Mit dem Budget richten Sie die Leistungen nach Ihrer Lebenssituation aus. Die gesetzliche Grundlage ist § 29 SGB IX.

Ist das Persönliche Budget zusätzliches Geld?

Nein, es ist keine zusätzliche Sozialleistung. Unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt das Persönliche Budget eine Sachleistung.

Wer kann ein Persönliches Budget bekommen?

Die Voraussetzung ist ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe. Den haben Menschen mit Behinderung und Menschen, denen eine Behinderung droht. Zum Budget können auch regelmäßige Leistungen der Kranken- und Pflegekasse gehören. Für Kinder stellen die Eltern den Antrag. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüfen wir mit Ihnen.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Eine feste Summe gibt es nicht. Das Budget wird so bemessen, dass Ihr festgestellter Bedarf gedeckt ist, und soll in der Regel nicht über den Kosten der bisherigen Leistungen liegen (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Die Höhe steht in der Zielvereinbarung mit dem Leistungsträger. Der Bedarf wird in der Regel alle zwei Jahre neu ermittelt.

Wer bezahlt die Budgetassistenz?

Das Persönliche Budget wird so bemessen, dass auch die nötige Beratung und Unterstützung bezahlt werden kann (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Stellt der Leistungsträger dafür einen Bedarf fest, kann die Budgetassistenz aus dem Budget finanziert werden. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall gilt, klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.

Sind Sie auch nach der Bewilligung für mich da?

Ja. Wir bleiben auch danach Ihre Budgetassistenz und kümmern uns mit Ihnen um die laufende Organisation, zum Beispiel um Nachweise und Weiterbewilligungen.

Kann ich den Anbieter meiner Budgetassistenz wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Für das Persönliche Budget gelten die gesetzlichen Fristen für Leistungen zur Teilhabe. Der Leistungsträger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden. Braucht er ein Gutachten, entscheidet er 2 Wochen nach dessen Eingang. Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, gilt eine Frist von 6 Wochen, bei einer Teilhabeplankonferenz von 2 Monaten (§§ 14, 15 und 29 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger, etwa wegen der Bedarfsermittlung, fehlender Unterlagen oder der Zielvereinbarung. Wir bereiten den Antrag sorgfältig mit Ihnen vor, damit nichts fehlt.

Entstehen für mich Kosten?

Das hängt von Ihrer Situation und den jeweiligen Leistungsträgern ab. Welche Kosten entstehen und wer sie übernimmt, besprechen wir offen im Beratungsgespräch.

Passt das Persönliche Budget zu mir?

Das klären wir am besten in einem unverbindlichen Gespräch. Wir sehen uns Ihre Situation an und zeigen Ihnen, welche Wege es gibt.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir beantworten Ihre Frage persönlich.

Fragen

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Die Antworten sind allgemein. Über Ihre Situation sprechen wir persönlich mit Ihnen.

Was ist das Persönliche Budget?

Sie bekommen Geld. Das Geld kommt von einem Amt oder von einer Kasse. Mit dem Geld organisieren Sie Ihre Assistenz selbst. Das steht so im Gesetz.

Ist das Persönliche Budget zusätzliches Geld?

Nein. Sie bekommen kein Geld extra. Ihnen steht eine Leistung zu. Das Budget ersetzt diese Leistung.

Wer kann das Persönliche Budget bekommen?

Menschen mit Behinderung können das Persönliche Budget beantragen. Auch Menschen, die bald eine Behinderung haben können. Für Kinder stellen die Eltern den Antrag. Geht das auch bei Ihnen? Das hängt von Ihrer Situation ab. Wir beraten Sie gerne.

Wie viel Geld gibt es?

Das ist bei jedem Menschen anders. Das Amt prüft: Was brauchen Sie? So viel Geld bekommen Sie. Meistens prüft das Amt nach 2 Jahren noch einmal.

Wer bezahlt die Budget·​assistenz?

Im Budget kann auch Geld für Beratung und Hilfe sein. Dann können Sie damit die Budget·​assistenz bezahlen. Ob das bei Ihnen geht, schauen wir zusammen an.

Sind Sie auch nach der Bewilligung für mich da?

Ja. Das Amt sagt Ja zum Budget. Das nennt man: Bewilligung. Auch danach sind wir für Sie da. Wir organisieren mit Ihnen alles Weitere.

Kann ich meine Budget·​assistenz wechseln?

Ja. Ein Wechsel ist oft möglich. Wir beraten Sie gerne.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Für das Amt gibt es Fristen. Das steht im Gesetz. Das Amt prüft zuerst: Sind wir zuständig? Dafür hat es 2 Wochen Zeit. Dann entscheidet das Amt. Dafür hat es meistens 3 Wochen Zeit. Manchmal braucht das Amt ein Gutachten. Das ist eine Prüfung durch eine Fach·​person. Manchmal sind mehrere Ämter beteiligt. Dann dauert es länger. Oft dauert es länger, als im Gesetz steht. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor.

Muss ich etwas bezahlen?

Das ist bei jedem Menschen anders. Wir sprechen mit Ihnen darüber. Wir erklären Ihnen: Welche Kosten kann es geben?

Passt das Persönliche Budget zu mir?

Das finden wir zusammen heraus. Melden Sie sich bei uns. Wir schauen uns Ihre Situation an. Dann sagen wir Ihnen: Diese Möglichkeiten haben Sie.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Oder rufen Sie uns an.
Wir beantworten Ihre Frage.